Organisationsaufstellungen:
Die Besonderheit von Familienunternehmen

Die Gleichzeitigkeit unvereinbarer systemischer Gesetzmäßigkeiten

In Familienunternehmen sieht man gleichermaßen große Chancen und als große Risiken. Die eine Besonderheit dieser Organisationsform ist die starke Verbindung von Familienmitgliedern und die daraus resultierende freiwillige oder eingeforderte Selbstverständlichkeit eines oft unermüdlichen Einsatzes. Solch ein Engagement bildet die Basis für einen starken Zusammenhalt des Unternehmens als Ganzes.

Eine andere Besonderheit bei Familienunternehmen liegt darin, dass sie gleichzeitig und parallel verschiedenen systemischen Gesetzmäßigkeiten unterliegen, die nicht vermischt werden sollten: denen der Familie und denen der Organisation. Beide wollen berücksichtigt werden und fordern ihren Tribut. Klappt es hier, dann klappt es auch dort, klappt es hier nicht, klappt es da auch dort nicht oder oftmals nur unter großen Zugeständnissen und großer Belastung.

Z.B. sind Mann und Frau in der Familie ebenbürtig und gleichberechtigt. Das ist das Prinzip, welches eine Partnerschaft ausmacht und die Voraussetzung für eine gelingende Elternschaft ist. In einem Unternehmen sind Ehepaare nur unter der Voraussetzung gleichberechtigt, dass sie dieses beide zusammen gleichzeitig gründen und aufbauen. Ansonsten arbeitet einer dem anderen in untergeordneter Stellung zu. Bleibt dies unberücksichtigt, kommt es nicht selten zu Konflikten.

Bei einer Organisationsaufstellung in Familienunternehmen gilt es, die Ordnung zu finden, bei der das Gleichgewicht hergestellt wird, indem die unterschiedlichen Gesetzmäßigkeiten klar getrennt werden – in der Firma ebenso wie in der Familie. Zunächst müssen sich die Beteiligten solche und andere Verstrickungen und deren Auswirkungen in ihrem Familienunternehmen bewusst machen. Danach können Lösungswege beschritten und maßgebliche Veränderungen eingeleitet werden, dem systemischen Ansatz gemäß allparteilich und stets zum Wohle aller.

Die Nachfolgeregelung
in Familienunternehmen

Bei der Nachfolgeregelung ist zu beachten, dass niemand übergangen und niemand übervorteilt wird. Alles was auf Kosten anderer geschieht, wird sich später irgendwann rächen, und eine gute Weiterführung im Sinne der Gründer vereiteln. Von Bedeutung sind auch juristische Aspekte, etwa Fragen zu den Besitzverhältnissen, Gesellschaftern, Beteiligungen, geschäftsführenden Gesellschaftern oder nicht verwandten Geschäftsführern, mit oder ohne Gesellschaftsanteilen, die sich sehr verdient gemacht haben.

Zu vermeiden ist, dass

  • jemand soll, der nicht will oder kann
  • jemand bekommt, was ihm nicht zusteht
  • Außenstehenden Vorrang gewährt wird
  • Leistungsträger übergangen werden
  • kein Ausgleich für andere Berechtigte geschaffen wird
  • Personen das Sagen haben, die sich nicht verdient gemacht haben

Der Beratungsansatz

erfolgt mittels System- und Strukturaufstellungen und begleitendenden Coachings:

Richtet sich an

  • Familienunternehmer
  • Manager von Familienunternehmen
  • Angehörige von Familienunternehmen
  • Mitarbeiter von Familienunternehmen

Minimaler Aufwand –
Maximales Ergebnis


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